Die größte Gabe ist es, den Wert der Dinge richtig zu beurteilen
François de La Rochefoucauld, 1613 - 1680
Herzlich Willkommen bei dr. claus + wefers + kollegen ®
Ihre Sachverständige und Fachgutachter für
Immobilienbewertung und Bauschäden
Beim Immobilienkauf oder beim Immobilienverkauf fallen viele Fragen an, die wir gerne mit Ihnen zusammen klären. Weitergehend stehen wir Ihnen gerne auch im Rahmen einer Kauf- bzw. Verkaufsberatung zur Seite, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen und aktiv zu begleiten.
Der Immobilienmarkt ist stärker denn je von lokalen Entwicklungen geprägt. Umso wichtiger sind daher Ortskenntnisse und das Wissen über lokale Gegebenheiten. Beim Immobilienkauf oder beim Immobilienverkauf fallen viele Fragen an, die wir gerne mit Ihnen zusammen klären. Weitergehend stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen und aktiv zu begleiten.
Nutzen Sie unseren Service.
Kaufberatung für Immobilien - „Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf"
Sie haben sich dazu entschlossen, eine Immobilie zu kaufen, aber als Kaufinteressent sind sie möglicherweise unsicher.
Nachdem es sich beim Immobilienkauf um einen höheren Betrag handelt, möchten Sie eine gewisse Sicherheit haben, ob das Wunschobjekt auch tatsächlich Ihre Erwartungen erfüllt.
Ferner haben sie Fragen zur baulichen Qualität des Objektes sowie zu den erwartenden Maßnahmen bzw. erforderlichen Sanierungen oder Instandsetzungen. Bevor Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, sollten Sie mit unserem Sachverständigen die Bausubstanz sorgfältig überprüfen lassen. Eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Schäden oder Mängel gibt es in der Regel nicht , "Sie kaufen wie gesehen". Deshalb ist es wichtig, die Bausubstanz vor dem Kauf von Immobilien sorgfältig durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Mit unserem Leistungsangebot Kaufberatung bieten wir Ihnen hierzu professionelle und kompetente Unterstützung an:
- Im Rahmen der Ankaufsberatung erbringen wir folgende Leistungen:
- Ausführliche Gemeinsame Objektbegehung
- Beurteilung Immobilie
- Persönliche Ergebnisbesprechung/-erörterung (inkl. mündlicher überschlägiger Einschätzung eventuell anstehender Investitionen)
- Mündliche grobe Werteinschätzung (von/bis-Spanne)
Honorar für eine Kaufberatung
495,00 €
(incl. Checkliste )
zzgl. Sonderleistungen:
Protokoll mit Empfelungen 195,00 €
Marktwertgutachten (Kurz) 295,00 €
Umweltrisiko (Starkregen- Hochwassergefährdung) 195,00 €
Sanierungsfahrplan zum Einsparen von Energie und CO2-Emissionen 395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt ca. 2,5 Stunden. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein verbindliches Angebot zur Beauftragung.
Wohnraumvermessung nach Wohnflächenverordnung -
„Flächenberechnung nach anerkannten Normen und Verordnungen"
Obwohl die Größe objektiv am einfachsten feststellbar ist, wird bisher weder bei Wohnraummieten - außer beim preisgebundenen Wohnraum - noch bei Gewerberaummieten ein einheitlicher Berechnungsmaßstab praktiziert bzw. verbindlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen - denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben als tatsächlich vorhanden. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine große Rolle, da sich der Kaufpreis/ Miete nach der Größe misst.
Geht es nach dem Bundesgerichtshof, müssen Sie die Wohnfläche nach der für preisgebundenen Wohnraum verbindlichen Berechnungsweise berechnen. Ob Sie dabei auf die alte II. Berechnungsverordnung abstellen müssen oder die neuere Wohnflächenverordnung, hängt vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ab.
Für Mietverträge, die Sie jetzt abschließen, gilt auf jeden Fall die für preisgebundenen Wohnraum verbindliche Wohnflächenverordnung. Das gilt jedenfalls, sofern Sie sich nicht schon im Mietvertrag auf einen bestimmten Berechnungsmodus festgelegt haben (BGH, Urteil v. 23.05.2007, VIII ZR 231/06, GE 2007, S. 1023) bzw. wenn sich nicht eine bestimmte Berechnungsweise als ortsüblich herauskristallisiert hat (BGH, Urteil v. 22.04.2009, VIII ZR 86/08).
Unsere Sachverständige erstellen Ihnen eine stichfeste Wohflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung. Unsere erfahrene Sachverständige ermitteln die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn- und Nutzflächen auf den Quadratzentimeter genau.
Im Rahmen der Berechnung von der Wohnfläche erbringen wir folgende Leistungen:
- Ausführliche Aufmessung der Immobilie mit einem Lasermessgerät
- Erstellung einer Wohnflächenberechnung.
Honorar für eine tabellarische Wohnflächenberechnung
1,95 € / m² Wohnfläche
Zuschlag 20 % mit Dachschrägen
zzgl. Grundpreis 395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und je Etage. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Bruttogrundflächenberechnung -
„Flächenberechnung nach DIN 277"
Die Bruttogrundfläche (BGF) ist eine wichtige Zahl bei Ermittlung eines Gebäudewertes und zur Berechnung eines Beleihungswertes. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen
Im Rahmen der Berechnung von der Bruttogrundfläche erbringen wir folgende Leistungen:
- Ausführliche Aufmessung der Immobilie mit einem Lasermessgerät oder Maßband
- Erstellung der Bruttogrundflächenberechnung
- Berechnung in schriftlicher Form
Honorar für eine tabellarische Bruttogrundflächenberechnung je Etage
0,50 € / m² Bruttogrundfläche
zzgl. Grundpreis 395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit einer Wohnfläche von max. 100 m² je Etage. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Grundrisse zeichnen -
„Wir erstellen professionelle Grundrisszeichnungen"
Grundrisse sind die waagerechten Schnitte eines Bauwerks und bilden eine Etage zweidimensional, also „von oben“ ab. Häufig stellen alte Grundrisse die Wohnungen oder Häuser nicht maßstabsgerecht dar, sondern zeigen nur eine ungefähre Raumaufteilung.
Dabei sollten Anbieter bedenken: Während für einen Mieter Maßangaben wie Zimmerlänge und -breite meist ausreichen, will der Käufer eines Hauses sicher auch Näheres wissen. Auf der Skizze sollte außerdem verdeutlicht werden, wo sich Fenster und Türen befinden. Bei den Türen sind optimalerweise die Anschlagseite und die Öffnungsfläche erkennbar.
Im Rahmen der Grundrisserstellung erbringen wir folgende Leistungen:
- Ausführliche Aufmessung der Immobilie mit einem Lasermessgerät oder Maßband
- Zeichnung eines aktuellen, modernen und informativen Grundrisses
Honorarpauschale für eine Grundrisserstellung
je Etage
ab 195,00 € / Etage
zzgl. Grundpreis 395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und je Etage / Wohnung. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.
Feuchtigkeitsmessung -
„Feuchtemessung für Wohnung und Haus"
Feuchtigkeit in Decken oder Wänden? Wir ermitteln anhand einer Feuchtigkeitsmessung zuverlässig den Grad der Feuchtigkeit in Wohnräumen. Ganz gleich ob Sie einen Baumangel vermuten, bereits leichter Schimmelbefall eingesetzt hat oder Sie sich einfach nicht sicher sind, ob sich in Wand, Boden oder Decke Feuchtigkeit abgesetzt hat: eine Feuchtigkeitsmessung bringt Klarheit.
Mit unserem Leistungsangebot Feuchtigkeitsmessung bieten wir Ihnen hierzu professionelle und kompetente Unterstützung an:
Im Rahmen der Feuchtigkeitsmessung erbringen wir folgende Leistungen:
- Ausführliche Gemeinsame Objektbegehung
- Beurteilung Feuchtigkeit
- Persönliche Ergebnisbesprechung/-erörterung
(inkl. mündlicher überschlägiger Einschätzung eventuell anstehender Investitionen)
Honorarpauschale für eine Feuchtigkeitsmessung
395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Option:
Messprotokoll zur Feuchtigkeitsmessung schon ab
55.- €
(incl. ges. MwSt.)
(Preis gilt je Raum, bei mehreren Räumlichkeiten auf Anfrage!)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt ca. 2 Stunden. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein verbindliches Angebot zur Beauftragung.
Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude
Der Energieausweis ist gerade in der Zeit steigender Energiepreise zu einem wichtigen Instrument für Mieter, Eigentümer und Käufer geworden. Er sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt: Er liefert zuverlässige Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden, darunter Gebäudealter, Energieverbrauch, etc.
Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise seit dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Mit unserem Leistungsangebot bieten wir Ihnen hierzu professionelle und kompetente Unterstützung an.
Honorarpauschale für Erstellung eines Energieausweises
Energieausweis ab 395,00 €
(incl. ges. MwSt.)
Unser Pauschalpreis bezieht sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt ca. 2 Stunden. Im Rahmen eines kostenlosen, unverbindlichen Erstgesprächs (Aufnahme der Ist-Situation, Klärung der Rahmenbedingungen usw.) wird der resultierende Aufwand ermittelt. Als Ergebnis erhalten Sie dann von uns, ein Angebot.